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Ratgeber Brustkrebs

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Sitz: Bergisch Gladbach
Handelsregister-Nr.: HRB 63737

Registergericht: Amtsgericht Köln

Vertreten durch die Geschäftsführer Holger F. Caspari, Kirsten Caspari

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Holger F. Caspari
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach
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Layout, Umsetzung: GFMK GmbH & Co. KG
Texte: Guido Maiwald

Fotos, Abbildungen:
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Therapie Brustkrebs

Die Therapie von Brustkrebs ist abhängig von vielen Faktoren wie dem Tumorstadium, dem Alter der Patientin oder dem Hormonstatus. Die Säulen der Therapie von Brustkrebs lauten Operation, Strahlentherapie und medikamentöse Therapie. Bei der Operation entnimmt der Arzt den Tumor und einen Randsaum. In den meisten Fällen gelingt eine brusterhaltende Operation und es verbleiben kaum sichtbare Narben. Wenn der Tumor weit fortgeschritten ist, wird die Brust entfernt und gegebenenfalls kosmetisch wieder aufgebaut. Begleitet wird die Operation von einer Strahlentherapie, bei der noch vorhandene Krebszellen abgetötet werden sowie von der medikamentösen Therapie. Ziel der medikamentösen Therapie ist es, die Vermehrung der Krebszellen zu verhindern oder zu vermindern.

In Deutschland ist die Überlebensrate von Patientinnen mit Brustkrebs mit 83 % verhältnismäßig hoch. Dies liegt u. a. an einem zeitlich recht engmaschigem Früherkennungsprogramm und seit vielen Jahren stattfindender Aufklärung. Studien haben bewiesen, dass häufige Röntgenbestrahlung im Brustbereich während der Kindheit und Jugend, regelmäßiger Alkoholkonsum und Übergewicht das Risiko erhöhen, im Erwachsenenalter an Brustkrebs zu erkranken. Inwieweit das Rauchen das Brustkrebsrisiko erhöht und gesunde Ernährung es vermindert, kann derzeit nicht eindeutig nachgewiesen werden. Ca. ein Drittel der Krebspatientinnen klagt während oder nach der Chemotherapie über chronische Müdigkeit (Fatigue-Syndrom). Die Müdigkeit geht oft einher mit Appetitlosigkeit, Niedergeschlagenheit oder Depressionen.

Diagnose Brustkrebs

Die Diagnose von Brustkrebs verläuft in mehreren Untersuchungsphasen. Von größter Bedeutung für den Heilungserfolg ist die Früherkennung. Ab dem 30. Lebensjahr können Frauen einmal jährlich die gesetzliche Früherkennung in Anspruch nehmen. Zudem wird Frauen angeraten, ihre Brust einmal im Monat, am besten in den Tagen nach der Periode, selbst auf Knötchen oder Veränderungen zu untersuchen. Stellt der Arzt bei der Früherkennung einen Verdacht auf Brustkrebs fest, so wird er i. d. R. eine Ultraschalluntersuchung oder eine Röntgenuntersuchung, die sog. Mammografie, durchführen. Wird der Verdacht auf Tumorbildung in der Brust bestätigt, so entnimmt der Arzt eine Gewebeprobe, die dann mikroskopisch analysiert wird.